Informationen zur Nachweispflicht zur Masernimpfung

Wie läuft der Nachweis zur gesetzlich vorgeschriebenen Masernimpfung ab?

Es wird das Original des Impfpasses oder ein anderer geeigneter Nachweis benötigt, leider dürfen keine Kopien akzeptiert werden. Der Impfpass / Nachweis wird von uns eingesehen und gleich wieder zurückgegeben.

Dafür wird es am Hauptanmeldetag voraussichtlich einen Schalter in der Eingangshalle geben, wo auch ihre Unterlagen entgegengenommen werden.

Falls Sie die Unterlagen nicht persönlich in die Schule bringen, kann mit dem Sekretariat telefonisch ein Termin zur Vorlage des Impfpasses (0911/231-6710) vereinbart werden. Spätestens bis zu den Pfingstferien (Freitag, 21.05.21) muss der Impfpass vorgelegen haben.